Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 08.05.2015 (pag. 630 ff.) wurde L.________ nochmals als Auskunftsperson im Strafverfahren gegen A.________ einvernommen. Sie bestätigte ihre Aussagen vom 27.01.2015 (pag. 631 Z. 18). Im April 2014 habe sie bei A.________ im Auto einen Stein Kokain gesehen; er habe ihr den Stein gezeigt (pag. 631 Z. 38). Er habe den Stein aus seiner Jacke genommen, dieser habe einen Durchmesser von ca. 7 cm gehabt. Es sei das einzige Mal gewesen, dass sie bei A.________ Drogen gesehen habe (pag. 631 Z. 39 ff.). Auf Vorhalt gab L.________ an, dass er ihr gesagt habe, dass er in AT.________ eine Wohnung habe und oft dort sei