_, dass sie zwei Linien genommen habe und auch von 2 Gramm, welche sie genommen habe, ist die Rede. A.________ erklärt, dass dieses (der konsumierte Stoff) „gruusig“ und nicht von ihm gewesen sei. L.________ erklärt, dass sie zu Hause noch Kokain habe; von A.________ habe sie noch einen Stein und zudem von drei verschiedenen Leuten Stoff. L.________ fragt, was ein Gramm kosten würde, worauf A.________ mit CHF 80.00 antwortet und erklärt, selber auch konsumiert zu haben (pag. 628). 3.2.2. Subjektive Beweismittel 3.2.2.a. Aussagen des Beschuldigten