hinsichtlich Codierung festgehalten, dass die Drogenmenge einzig mit einer Zahl (des Gewichts in Gramm oder Kilogramm) oder aber unter Verwendung der Währungen Fr. oder lek angegeben wurde (pag. 448) – an dieser Beurteilung vermag die WhatsApp-Nachricht vom 9. November 2013, 19:40:16 Uhr («Müssen noch einmal zum Haus zurückgehen, weil ich vorhin vergessen habe, 2 tausend Lek für den BD.________ zu nehmen» [pag. 797]) trotz der Anmerkung des Übersetzers («2'000 Franken für einen ‘BD.________’, Anm.» [pag. 797]) nichts zu ändern;