Hieraus erhellt, dass man sich in für den Betäubungsmittelhandel üblicher verschlüsselter Sprache mitteilt, dass man A.________ vorbei schicken will, um etwas zu bringen. Dass es sich bei der Person mit dem Übernamen „BA.________“ tatsächlich um den Beschuldigten handelt, haben sowohl D.________, wie auch G.________ klar bestätigt. Aus den verschlüsselten Angaben, kann interpretiert werden, dass es dabei um rund 1,5 kg Heroin („1,5 Lek“) gegangen ist. Äusserst interessant ist aber in vorliegenden Zusammenhang die anschliessende Mitteilung von D.________: „sind anders angezogen als die a“ Worauf der Auftraggeber mit „ok.“ antwortete (pag. 798).