35 2.1.1.b. Aussageverhalten von G.________ G.________ bestritt zu Beginn der Strafuntersuchung jegliche Beteiligung am Drogenhandel. Mit dem Fortschreiten der Ermittlungen musste er aufgrund der erdrückenden Beweislage zugeben, bei mehreren Geldübergaben anwesend gewesen zu sein. Eine Implikation bei den Drogenlieferungen an die Läufer bestritt er aber konstant.