Allein schon seine Aussagen zeigen, dass er eine Vertrauensperson von C.________ war und nicht bloss als Lagerist und Chauffeur fungierte. Ihm wurden grosse Mengen an Drogen sowie namhafte Geldbeträge anvertraut, die er nicht nur transportieren, sondern auch aufbewahren musste. D.________ eignete sich für die Funktion als rechte Hand aus mehreren Gründen: Er hat in der Schweiz legalen Aufenthalt, kennt sich aus und spricht die Landessprache. Weiter konsumiert er selber nicht, hat keine einschlägigen Vortrafen und ist intelligent genug, um die diversen Geschäfte reibungslos abwickeln zu können.