Inhaltlich hielt D.________ wiederholt fest, dass er ab September 2013 von C.________ Heroinlieferungen von jeweils 5 bis 7 kg erhalten habe, die jeweils in Platten â 500 Gramm verpackt gewesen seien. Das Heroin habe er im Lager an der AU.________ oder während der Anwesenheit von G.________ in der von ihm benutzten Wohnung an der AD.________ aufbewahrt und gemäss den erhaltenen Instruktionen an die Läufer ausgeliefert. Zudem habe er auch das Geld bei den Läufer abgeholt und den Geldkurieren übergeben. Allein schon seine Aussagen zeigen, dass er eine Vertrauensperson von C.________ war und nicht bloss als Lagerist und Chauffeur fungierte.