Das Gericht misst den Aussagen von D.________ bei der nachfolgenden Beweiswürdigung ein grosses Gewicht zu, namentlich hinsichtlich der Beteiligung von G.________. Die Verteidigung von G.________ brachte zu den Ausführungen von D.________ betreffend die Beteiligung von G.________ Vorbehalte und Zweifel an der Glaubhaftigkeit an. Gründe oder Anhaltspunkte für eine unrichtige Belastung fehlen aber nach Ansicht des Gerichts. D.________ belastete G.________ nicht in genereller Weise, sondern gab jeweils genau an, an welchen Treffen G.________ anwesend war. Dabei lieferte D.________ auch den Grund für die Anwesenheit von G.________: G.________ wurde von C.______