Seine Ausführungen enthalten mehrere Realitätskriterien, insbesondere der hohe Detaillierungsgrad, die Originalität der Aussagen sowie das spontane Hinweisen auf Erinnerungslücken und Unsicherheiten. Dass D.________ hinsichtlich der Übergabeorte und -mengen nicht in jedem Fall genaue Angaben machen konnte, ist angesichts der Vielzahl der Einzelhandlungen nicht erstaunlich. Das Gericht, die Staatsanwalt, die Verteidigung von D.________ und sogar die Verteidigung des Mitbeschuldigten G.________ teilten an der Hauptverhandlung die Ansicht, dass die Aussagen von D.________ grundsätzlich glaubhaft sind, wenn auch in unterschiedlichem Ausmass, Das Gericht misst den Aussagen von D.__