_» sei und das Heroin daher von ihm geliefert worden sei. Daneben gebe es noch weitere Mosaiksteinchen, welche für sich allein nicht für einen Schuldspruch reichen würden, zusammengesetzt aber belegen würden, dass der Beschuldigte in den Heroinhandel involviert gewesen sei. Zusammengefasst führte die Generalstaatsanwaltschaft insbesondere folgende Mosaiksteinchen auf: Die zwischen dem Beschuldigten und G._____