Seine Aussagen seien zwar mehrheitlich widersprüchlich, aber bei seinen zwei ersten Einvernahmen habe er die Heroinübergabe am See und die Rolle des Beschuldigten in der Organisation genau gleich beschrieben wie D.________. Das würde die Aussagen von D.________ untermauern. Diese Aussagen von G.________ seien richtig, weshalb darauf abzustellen sei. Die Aussagen des Beschuldigten seien dagegen weder detailliert noch überzeugend gewesen. Auch die Verteidigung habe sich hierzu nicht geäussert, dies wohl nicht ohne Grund (pag. 1865 f.). Zudem würde der WhatsApp-Verkehr von D.____