Schliesslich habe er aber den Zeitraum auf Oktober oder November [2013] eingrenzen können. Er sei sich hingegen sicher, dass der Beschuldigte G.________ eine Tasche mit Kugeln übergeben habe, was ein markantes Detail sei, habe es sich doch üblicherweise um Platten gehandelt. Sicher sei er sich auch gewesen, dass die Übergabe auf einem Parkplatz am See stattgefunden habe, dass alles über C.________ gelaufen sei, G.________ das Heroin in die Wohnung an der AD.________ gebracht habe und G.________ und der Beschuldigte bei der Übergabe anwesend gewesen seien. Seine Angaben habe er dann auch in den späteren Aussagen bestätigt.