_ brachte (pag. 800 f.). Hier findet sich somit ganz eindeutig die nachträgliche Bestätigung, dass D.________ vom neuen Heroin ausliefern soll, welches er vom BA.________, also von A.________, bekommen hatte. Damit werden die glaubhaften Aussagen von D.________ durch diese Erkenntnisse aus dem WhatsApp-Verkehr schlüssig bestätigt. Das Gericht geht vorliegend davon aus, dass sich der Sachverhalt so wie von D.________ geschildert und durch die objektiven Beweismittel bestätigt, zugetragen hat. Folglich ist der Sachverhalt gemäss Ziff. 1.3. der Anklageschrift beweismässig erstellt.