G.________ hat alle Anschuldigungen gegen sich weitgehend bestritten. Er gab beispielsweise an vom Chef in AR.________ nur für die Überwachung des Geldverkehrs eingesetzt worden zu sein (pag. 494). Aufgrund verschiedener objektiver Beweismittel musste G.________ dann eingestehen, mehrmals bei Lieferungen durch D.________ dabei gewesen zu sein. Dabei gab er an, bloss einmal davon gewusst zu haben, dass es um eine Drogenübergabe gehe und dies auch nur, weil es ihm D.________ so gesagt habe (pag. 564). Das Aussageverhalten von G.________ kann als prozesstaktisch beurteilt werden, indem er alle Vorwürfe im Zusammenhang mit Betäubungsmittel bestritt oder versuchte D.__