27 Im weiteren Verlauf der Befragungen legte D.________ in seinem eigenen Verfahren ein umfassendes Geständnis ab und belastete sich dabei selbst mit zahlreichen und massiven Widerhandlungen. Er äusserte sich im Verlauf der Einvernahmen auch ausführlicher über die Rolle von G.________ und C.________, welcher die Aufträge erteilt habe. Die Belastungen gegenüber A.________ erfolgten nur in untergeordneter Weise und teilweise auch erst auf konkreten Vorhalt der Polizei. Daraus folgt, dass D.________ keinen erkennbaren Grund hatte, den Beschuldigten falsch zu belasten.