„Ist AQ.________ gegangen? Möchte gehen halbe Kilo abholen“ Alsdann fasste die Vorinstanz die Aussagen des Beschuldigten, von D.________ und G.________ zusammen (pag. 1746 ff., S. 15 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) und würdigte diese wie folgt (pag. 1754 ff., S. 23 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): 2.4.4. Würdigung der Aussagen In einem ersten Schritt gilt es die sich diametral widersprechenden Aussagen des Beschuldigten und des D.________ sowie des G.________ für sich alleine zu würdigen und alsdann in einem zweiten Schritt in den Gesamtzusammenhang mit den weiteren Beweismitteln zu stellen. 2.4.4.a. Würdigung der Aussagen des Beschuldigten