Im Rahmen des Verfahrens von D.________ wurden auf dem Mobiltelefon von D.________ auch Nachrichten festgestellt, in welchen es um den Beschuldigten bzw. um das „BA.________“ geht. Es wird an dieser Stelle verzichtet, alle Nachrichten aufzuführen. Die relevanten Mitteilungen werden im Rahmen der Beweiswürdigung zu den einzelnen Anklagepunkten erwähnt.