Im Rahmen der Ermittlung konnte ein SMS-Verkehr mit einer unbekannten Person in AR.________ festgestellt werden, in welchem der Beschuldigte mit „BA.________“ angesprochen und von Aufträgen sowie dem kaputten Auto des Beschuldigten gesprochen wird (pag. 212 ff.). Zudem konnte ein reger WhatsApp-Verkehr zwischen dem Beschuldigten und G.________ festgestellt werden. Auch in diesen Nachrichten geht es vorwiegend um Aufträge, „Dok“ sowie das Vereinbaren von Treffen (pag. 774 ff.).