Im Rahmen der Ermittlung wurde auch das Mobiltelefon des Beschuldigten ausgewertet. In allgemeiner Weise kann erkannt werden, dass die sichergestellten Nachrichten jeweils verschlüsselt formuliert waren und sich aus ihnen Hinweise auf Betäubungsmittel ergaben. Es wird an dieser Stelle verzichtet, alle Nachrichten aufzuführen. Die relevanten Mitteilungen werden im Rahmen der Beweiswürdigung zu den einzelnen Anklagepunkten aufgeführt.