2.3.7. Urteil betreffend D.________ (pag. 424 ff.) Mit Urteil vom 12.02.2016 wurde D.________ unter anderem wegen mengen- und gewerbsmässig sowie bandenmässig qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf Heroin begangen im Zeitraum von August 2013 - 30.01.2014 mit C.________ und im Zeitraum von 02.10.2013 - 15.11.2013 und 15.01.2014 - 30.01.2014 mit G.________, sowie wegen Gehilfenschaft zu Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittegesetz, bandenmässig qualifiziert mit C.________ begangen im Zeitraum von Dezember 2013 - Januar 2014, schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren sowie eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt (pag.