24 Gemäss IMS-Bericht des Grenzwachtposten J.________ Ost vom 25.11.2014 war auch dieses Fahrzeug, welches von A.________ gemäss Observation und eigener Aussagen (vgl. pag. 128 Z. 112 ff.) verwendet wurde, im gesamten Innenraum mit verbotenen Substanzen kontaminiert, wobei Heroinrückstände lediglich auf dem Fahrersitz festgestellt werden konnten (pag. 717 f.). 2.3.5. IRM-Analyse der Pulverreste im gefundenen Minigrip (pag. 701 f.)