Weiter liegt dem Gericht das Protokoll der Hausdurchsuchung vom 20.11.2014 vor (pag. 736 ff.). Diesem lässt sich entnehmen, dass im Schlafzimmer und im Abstellzimmer des Beschuldigten diverse Mobiltelefone verschiedener Marken sichergestellt werden konnten. Weiter wurden im Schlafzimmer des Beschuldigten, hinter der Kommode Bargeld in verschiedenen Währungen gefunden (Ass.- Nr. 108-112). Zudem wurde im Badezimmer auf dem Spiegelschrank ein Minigrip mit Pulverresten gefunden (Ass.-Nr. 400). Vom Minigrip wurde ein DNA-Abrieb genommen, wobei ein inkomplettes DNA-Mischprofil von mindestens drei Spurengebern erstellt wurde, welches jedoch nicht interpretierbar ist (pag. 697 f.).