Im Rahmen der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation wurde festgestellt, dass von der Nummer U.________, welche A.________ gehört, im Zeitraum vom 01.11.2013 bis zum 13.11.2013 zur Rufnummer von G.________ (V.________) 81 Verbindungen registriert wurden. Zudem wurden in derselben Zeit 3499 Verbindungen vom Antennenstandort „W.________“ getätigt, wobei der Wohnort von A.________ weniger als 100 Meter von dieser Antenne entfernt ist. Weiter war die erstgenannte Nummer im Mobiltelefon von G.________ unter „BB.________“ (zu Deutsch: BA.________) abgespeichert, was unter anderem ein Spitzname von A.________ ist (pag. 075).