630), was sie bejahte (pag. 631). In der Folge wurden ihr seitens der Polizei nun aber nicht die protokollierten Erstaussagen wörtlich vorgehalten, sondern der Auskunftsperson wurde bloss vorgehalten, dass sie mitgeteilt habe, dass ihr der Beschuldigte Kokain (Steine) angeboten habe, um daran die offen formulierte Frage zu stellen «Können Sie uns erzählen wie es zu diesen Angeboten gekommen ist» (pag. 631). In der Folge antwortete die Auskunftsperson in freier Erzählung über gut zehn Zeilen, bevor seitens der Polizei die nächste Frage «Weiter gaben Sie bekannt, dass Sie bei A.________ Kokain (Steine) gesehen haben.