II.2.) sowie der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen durch (1.) Einfuhr und Besitz einer Imitationswaffe PHYTON 357 mit integriertem Feuerzeug, inkl. 6 Plastikpatronen, ohne Berechtigung, ab einem unbekannten Zeitpunkt bis am 20. November 2014 und (2.) Erwerb und Besitz eines Schlagstocks mit integrierter Taschenlampe, ohne Berechtigung, ab einem unbekannten Zeitraum bis am 20. November 2014 (erstinstanzliches Dispositiv Ziff. II.3.). Rechtskräftig sind überdies die Verfügungen betreffend (1.) Einziehung zur Vernichtung a) des beschlagnahmten Minigrips mit Rückständen (erstinstanzliches Dispositiv Ziff.