3. A.________ sei zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen à CHF 60.00 unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges bei einer Probezeit von 2 Jahren. Die von A.________ ausgestandene Untersuchungshaft sei im Erstehhungsfalle auf die Geldstrafe anzurechnen. 4. Es sei A.________ vom Staat eine Genugtuung wegen unschuldig erlittener Haft in der Höhe von CHF 8'600.00 zu bezahlen. 5. A.________ sei das Mobilelefon Nokia 301 nach Rechtskraft des Urteils wieder auszuhändigen.