3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Leumundsbericht vom 10. Februar 2021 (inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse [pag. 1834 ff.]) sowie ein aktueller Strafregisterauszug vom 22. Februar 2021 (pag. 1842) eingeholt. Ferner wurden die Akten PEN 15 489+490 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland betreffend D.________ und G.________ ediert. Schliesslich wurde der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 1847 ff.).