1. Das beschlagnahmte Minigrip mit Rückständen sowie das beschlagnahmte Mobiltelefon Nokia 301, schwarz, mit SIM-Karte werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 2. Der beschlagnahmte Schlagstock mit integrierter Taschenlampe sowie die Imitationswaffe Phyton 357 mit 6 Patronen werden zur Vernichtung der Kantonspolizei Bern übergeben.