verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 0 Tagessätzen, als Zusatzstrafe zum Urteil der Kantonalen Staatsanwaltschaft Besondere Aufgaben vom 24. September 2018. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘770.00. 3. Zur Bezahlung von 9/10 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 3'500.00, 9/10 ausmachend CHF 3'150.00.