I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 21. Oktober 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: das Widerrufsverfahren betreffend Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland (BJS 15 8067) vom 20. April 2015 eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.