Der mit Urteil/Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 20. April 2015 für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug wurde mit Urteil/Strafbefehl der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 24. September 2018 widerrufen und der Beschuldigte in Anwendung von Art. 46 Abs. 1 StGB zu einer (unbedingten) Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt (die erneute Überprüfung dieser in Rechtskraft erwachsenen Strafe ist nicht erlaubt).