, S. 41 ff. der Urteilsbegründung). 10. Subsumption Es ist erstellt, dass der Beschuldigte bei der Ausführung des Delikts vorsätzlich und in massgebender Weise mit C.________ koordiniert zusammenwirkte. Während der Tatbeitrag des Beschuldigten im Füllen des Wagens, dem Präparieren für die eigentliche Wegnahme und dem Beobachten lag, war C.________ für das Rausschieben des mit unbezahlter Ware gefüllten Einkaufswagens und somit für die eigentliche Wegnahme zuständig.