Dass der Beschuldigte hier nicht ernsthaft intervenierte sowie, dass er – als Hauptverantwortlicher für den Familieneinkauf – nicht half, die zahlreichen Waren aufs Kassenband zu legen oder für den Fall vor Ort blieb, dass das Geld für einen derart umfangreichen Einkauf nicht reichen könnte und eventuell bestimmt werden müsste, was zurückzulegen wäre, lässt sich letztlich nur damit logisch erklären, dass er um die fehlende Bezahlungsabsicht wusste und es Teil des Planes war, die Lage von draussen zu beobachten. Hier unterscheidet sich die Rolle des Beschuldigten klar von derjenigen seiner Stieftochter, welche vom Vater mitgenommen wurde und