19 hinaus. Für die Bezahlung wollte weder jemand der Beteiligten verantwortlich sein noch hätte jemand von ihnen die notwendigen finanziellen Mittel dafür aufbringen können. Der Einkaufswagen kam weiter nie in die Nähe des Kassenbereichs. Der Wagen wurde mehrmals umgestellt, immer weiter in die Nähe des Eingangs. Die diesbezüglichen Erklärungsversuche des Beschuldigten sind nicht geeignet, das Umstellen des Einkaufswagens nachvollziehbar logisch zu erklären.