Die Version des Beschuldigten, wonach er davon ausgegangen sei, dass sein Vater ihm einen vollen Einkaufswagen spendieren würde und er nicht gewusst habe, dass die Ware nicht bezahlt werden sollte, erscheint bereits aufgrund seiner mit zahlreichen Lügensignalen versetzten Aussagen als nicht schlüssig und unglaubhaft. Eine solche Zahlungsvereinbarung ohne Kostendach wäre für einen so hohen Betrag völlig lebensfremd, würde nicht zu den bescheidenen finanziellen Verhältnisse des Vaters passen und wurde von Letzterem überdies so auch nicht bestätigt. Zudem ist auch auf die Ungereimtheiten rund ums Geld holen durch den Vater hinzuweisen.