Im Ergebnis sind die Aussagen des Beschuldigten insgesamt nicht glaubhaft. Durch den Beizug der Vollzugsakten werden die Widersprüche und Ungereimtheiten in seinen Aussagen zusätzlich untermauert. 8.7 Gesamtwürdigung Die Version des Beschuldigten, wonach er davon ausgegangen sei, dass sein Vater ihm einen vollen Einkaufswagen spendieren würde und er nicht gewusst habe, dass die Ware nicht bezahlt werden sollte, erscheint bereits aufgrund seiner mit zahlreichen Lügensignalen versetzten Aussagen als nicht schlüssig und unglaubhaft.