vielmehr scheint das Gegenteil der Fall gewesen zu sein. Umso weniger nachvollziehbar ist, dass sich der Beschuldigte ab ca. 15.00 Uhr (abgesehen von der Sequenz des Umstellens des Einkaufswagens zu den Bananen 15.09/15.11 Uhr) nicht mehr um den Einkaufswagen bzw. den Einkauf gekümmert hat. Ferner erstaunt es doch sehr, dass der Beschuldigte um ca. 14.15 Uhr beim Kunden eingetroffen sein will (geschäftlich [