Gestützt auf all diese Aspekte scheint das Argument mit dem Electronic Monitoring eine Schutzbehauptung zu sein, dies umso mehr mit Blick auf die Beschaffenheit des Einkaufs. Wenn man derart unter Zeitdruck ist, dann kauft man das Nötigste ein und schafft sich nicht einen ausgiebigen Vorrat an verschiedenen Dingen an, die nicht dringend gebraucht werden (wie z.B. Geschenke für andere Personen). Kein anderes Bild ergibt sich aus den oberinstanzlich edierten Vollzugsakten der BVD (pag. 371 ff. Vollzugsakten, pag.