Auch das Verhalten des Beschuldigten nach dem eigentlichen Einkauf scheint auffällig. So gab der Beschuldigte immer wieder zu Protokoll, er sei wegen des Electronic Monitorings im Stress gewesen (pag 33, 36, 232, 527). Aufgrund der Videoaufzeichnung lässt sich jedoch nicht der Eindruck von Stress gewinnen. Der Beschuldigte traf seinerseits auch keine ernsthaften Anstalten zur schnelleren Beendigung des Einkaufs. Er hat weder geholfen, die zahlreichen Einkäufe aufs Band zu legen noch hat er seinen Vater auf schnelles Be-