Dass aber ein solcher Einkauf auch zahlreiche ausserordentliche Güter für den längerfristigen Gebrauch wie mehrere Bratpfannen und viele teure Kosmetikprodukte enthalten würde, ist unüblich. Würde trotzdem mal ein grösserer Betrag zur Diskussion stehen (wie vorliegend über CHF 2'800.00), dann ist es völlig lebensfremd, wenn dies vorher nicht miteinander besprochen würde. Es spricht vieles dafür, dass es sich bei dieser Absprache lediglich um eine Schutzbehauptung handelt. Der Beschuldigte rechtfertigte den umfangreichen Einkauf damit, dass nach der Haft einiges im Haushalt angefallen und der Bedarf gross gewesen sei.