Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung wäre aber von einem üblichen Einkauf auszugehen, bestehend aus Gütern eines normalen wöchentlichen Einkaufs; zu Gunsten des Beschuldigten könnte auch von einem etwas umfangreicheren Einkauf in der Grössenordnung von vielleicht ca. CHF 300.00 maximal CHF 400.00 ausgegangen werden. Dass aber ein solcher Einkauf auch zahlreiche ausserordentliche Güter für den längerfristigen Gebrauch wie mehrere Bratpfannen und viele teure Kosmetikprodukte enthalten würde, ist unüblich.