An der Berufungsverhandlung will er dann entgegen seiner früheren Aussagen doch etwas besser über die finanziellen Verhältnisse seines Vaters Bescheid wissen, indem er dann aussagte, sein Vater habe eine eigene Bankkarte von der I.________ Bank vom Konto seiner Mutter, E.________ sel., gehabt. Er habe ab diesem Konto jeweils «Kohle» genommen, er wisse das, weil sich die Grossmutter einmal beim Beschuldigten darüber beklagt habe (pag. 525). Der Beschuldigte verneinte aber die Frage, ob er selber auch grosszügige Geldbeträge von seiner Grossmutter erhalten habe, das hätte er niemals angenommen, zumal sein Grossvater ja sein ganzes Leben lang für dieses Geld gearbeitet habe.