__ von der Staatsanwaltschaft auf CHF 30.00 festgesetzt (pag. 71), somit kann davon ausgegangen werden, dass C.________, auch wenn er Geld von der Mutter erhalten haben sollte, trotzdem noch in finanziell bescheidenen Verhältnissen lebte. Der Beschuldigte selbst sagte zu den finanziellen Verhältnissen seines Vaters zuerst aus, sein Vater sei offiziell auf dem Minimum. Die Mutter von C.________ habe diesem aber früher jeweils Geld gegeben. Er wisse nicht, ob sein Vater davon noch was habe. Sein Vater arbeite seit 15 Jahren nicht mehr, müsse jedoch nicht aufs Sozialamt, er sei seit erst einem Jahr pensioniert (…)