So sprach er beispielsweise davon, dass sein Vater wohl noch Geld rauslassen müsse (pag. 34). Als etwas später eine Aussage des Beschuldigten zur Annahme führte, dass sein Vater ja gar keine Bankkarte hatte, korrigierte er, dass sein Vater also vielleicht das Geld im Auto holen gegangen sei (pag. 35). An der Berufungsverhandlung fasste er dann beide Varianten zusammen, um sich nicht weiter in Widersprüche zu verstricken und führte aus, er habe gesagt, «mach einfach vorwärts, zahle ihn mit Kreditkarte oder wi du ihn zahlen kannst» (pag. 527) und führte dann neu aus, C.________ habe eine Karte vom Konto seiner Mutter, E.________ sel., bei der I.________ Bank gehabt (pag.