14 sagen in Bezug auf diese angebliche Vereinbarung wie auch in seinen weiteren Aussagen etliche Lügensignale ab. Vorab fällt allgemein auf, dass der Beschuldigte insbesondere in den ersten beiden Einvernahmen auf Fragen oft mit Gegenfragen reagierte oder gleich zum Gegenangriff überging, die Fragen teilweise ins Lächerliche zog und oft plakativ antwortete (pag. 26, 29, 35; 38; 40). Der Beschuldigte gab weiter mehrmals zu verstehen, dass er sich mit den relevanten Normen auskenne und dass er deshalb wisse, dass er rechtlich kein notwendiger Tatbeitrag geleistet habe (pag. 29 f., 30, 35).