13 halb umso mehr zugeschlagen habe (pag. 16, 83, 97, 198). Ihr Stiefvater sei vorher im Gefängnis gewesen und somit hätten sie viele Sachen zu Hause nicht mehr gehabt. Also hätten sie so richtig viel eingekauft, wenn es schon mal bezahlt werde (pag. 198). Dabei stützte sie die Aussagen des Beschuldigten; von der Vereinbarung zwischen Stiefvater und Stiefgrossvater hatte sie jedoch nur vom Hören- Sagen Kenntnis. Was die beiden genau besprochen hätten, das wisse sie nicht.