Die beiden (Vater und Sohn/Beschuldigter) scheinen eine merkwürdige Beziehung zueinander zu haben (vgl. auch Ziff. 8.6). Weshalb C.________ K.________ zu schützen versuchte, aber seien Sohn nicht, muss letztlich offen gelassen werden. Es ist durchaus vorstellbar, dass er nicht die ganze Schuld auf sich alleine nehmen wollte, wenn er denn effektiv nicht alleine dafür verantwortlich war. Die von der Verteidigung erhoffte Auflösung und Erklärung seiner zuvor getätigten widersprüchlichen Aussagen blieb oberinstanzlich aus. Die Aussagen von C._____