Zwar beschuldigte er seinen Sohn nie direkt, jedoch ist in seinen Antworten anders als bei seiner Enkelin auch keine Entlastungstendenz erkennbar. So bestritt er beispielsweise, eine Bezahlvereinbarung in der Höhe des getätigten Einkaufs und stellte seinen Sohn dabei auch nicht in ein gutes Licht (z.B. wenn sein Sohn gedacht habe, dass er einen solchen Einkauf bezahlen könne, dann sei das illusorisch, pag. 191). Umgekehrt verhält es sich jedoch genauso: Die beiden (Vater und Sohn/Beschuldigter) scheinen eine merkwürdige Beziehung zueinander zu haben (vgl. auch Ziff.