Die Aussagen von C.________ betreffend die Abmachung zwischen ihm und seinem Sohn bleiben insgesamt wirr und widersprüchlich. Ebenfalls unrealistisch sind die Ausführungen von C.________, dass er gar nicht gewusst haben will, was die anderen beiden eingekauft hätten (pag 20). So sind auf der Videoüberwachung doch einige Szenen erkennbar, in denen die drei Personen (Beschuldigter, C.________ und K.________) zusammen zu sehen sind. Es ist kaum vorstellbar, dass er nicht mitbekommen haben soll, was eingekauft wurde bzw. dass K.________ und A.________ den Einkaufswagen mit so teuren Produkten gefüllt haben (dies zeigt sich exemplarisch beim Behändigen der Bratpfannen).