11 er wiederum in der gleichen Einvernahme etwas später aus, er habe sich keine Gedanken darüber gemacht, ob die Ware bezahlt worden sei. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass die Ware im Wagen noch nicht bezahlt gewesen sei (pag. 21 f.). Dies widerspricht sich insofern, als dass wenn er tatsächlich angeboten hätte, den Einkauf zu bezahlen, er ja davon hätte ausgehen müssen, dass die Ware noch nicht bezahlt gewesen war. Diese Ungereimtheit klärt sich jedoch auch nicht an der darauffolgenden Einvernahme anlässlich der Berufungsverhandlung im Strafverfahren gegen K._____